Die Logistiktage, die jedes Jahr von der Yaşar University Logistics Community veranstaltet werden, sind eine studentische Organisation, bei der Akademiker und Mitarbeiter des Sektors ihre Erfahrungen in Form von Panels und angewandten Schulungen an die Teilnehmer weitergeben.
Zwischen dem 31. März und dem 3. April 2016 haben wir als ASL Logistics als Sponsor an den Logistiktagen teilgenommen, die im
Altın Yunus Resort & Thermal Hotel, Çeşme, stattfanden und auf dem Campus der Yaşar Universität eröffnet wurden. Wir werden auch weiterhin an diesen besonderen Tagen teilnehmen, die in den kommenden Jahren regelmäßig stattfinden werden.
Panels unter dem Dach der Logistiktage;
• Planung von Logistikdienstleistungen
• Logistikoperationen von Produktionsunternehmen
• Speziallogistik
• Lufttransport und aktuelle Probleme
• Seetransport und aktuelle Probleme
• Gesetzliche Regelungen in der Logistik
• Als Frau in der Logistikbranche
• Erfolgsgeschichten in der Logistikbranche
• E-Logistik und Digitalisierung
• Logistikbranche aus der Sicht von Absolventen
Bekanntlich hat unser Transport- und Logistiksektor, der nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr 2023 Deviseneinnahmen in Höhe von 60 Milliarden Dollar erwirtschaften soll, das Problem der "Koordinierung zwischen verschiedenen Institutionen", das in erster Linie gelöst werden muss, um das gewünschte Potenzial zu realisieren.
Um dieses Problem zu lösen, wurde mit dem vom Premierminister unterzeichneten und im Amtsblatt vom 28. Januar 2016 unter der Nummer 29607 veröffentlichten "Logistics Coordination Board Circular No. 2016/2";
⦁ Festlegung der Rollen der öffentlichen Institutionen und Organisationen, die im Bereich der logistischen Arbeiten und Dienstleistungen tätig sind,
⦁ Koordinierung in gemeinsamen Fragen,
⦁ Treffen von Entscheidungen in Angelegenheiten, die gemeinsam entschieden werden müssen,
⦁ Das "Logistics Coordination Board" wurde eingerichtet, um die Logistik-Gesetzgebung umzusetzen
Das im Rahmen des Aktionsplans für die Transformation von Transport zu Logistik eingerichtete "Logistics Coordination Board" wird vom Unterstaatssekretär des Ministeriums für Transport, Maritime Angelegenheiten und Kommunikation geleitet, unter Beteiligung der
Unterstaatssekretäre des Ministeriums für Wissenschaft, Industrie und Technologie, des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung, des Außenministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Zoll und Handel, des Innenministeriums, des Entwicklungsministeriums, des Präsidenten der Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei und des Präsidenten der Türkischen Exporteursversammlung.
Die Umsetzung und Weiterverfolgung der Entscheidungen des Gremiums wird von der Generaldirektion für Eisenbahnregulierung durchgeführt.
Das entsprechende Koordinierungsgremium für Logistik mit der Nummer 2016/2 ist beigefügt.
Quelle: UND
Die Änderungen, die mit der im Amtsblatt vom 22.01.2016 unter der Nummer 29601 veröffentlichten "Verordnung zur Änderung der Zollverordnung" vorgenommen wurden, lauten wie folgt.
⦁ Im 86. Artikel mit der Überschrift "Waren, die nicht einem zollrechtlich zulässigen Verfahren oder einer zollrechtlichen Bestimmung unterliegen" heißt es: "Die Zollverwaltungen können solche Waren bis zur Klärung des Status auf Risiko und Rechnung des Eigentümers der Waren an einen Ort unter zollamtlicher Überwachung verbringen oder die betreffenden Waren können vom Betreiber des vorübergehenden Verwahrungsortes im Namen der Eigentümer in das Lager verbracht werden. Die Bestimmung wurde abgeschafft und es wurde beschlossen, die Bestimmungen über die Liquidation direkt auf die Waren anzuwenden, die innerhalb der im Zollgesetz festgelegten Fristen keiner Zollregelung unterliegen.
⦁ Artikel 96 mit der Überschrift "Verbringung von Waren in ein anderes Verwahrungslager oder Lager und Verbringung von Waren in einem Verwahrungslager an eine andere Person" wurde wie folgt geändert: "Die Bestimmungen des ersten, zweiten und fünften Absatzes von Artikel 333 gelten auch für Vorgänge der vorübergehenden Verwahrung. Mit der Übertragung der Waren gehen die rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Waren, einschließlich der Zölle und Bußgelder, auf den Übernehmer über." Absatz wurde hinzugefügt.
⦁ "(4) Bei beförderungsartspezifischen Vereinfachungen werden die besonderen Bedingungen, die zusätzlich zu den in diesem Artikel aufgeführten Bedingungen zu beantragen sind, und die Fälle, in denen die in diesem Artikel genannten Bedingungen nicht beantragt werden, vom Ministerium festgelegt." wurde dem Artikel 224 mit der Überschrift "Allgemeine Bedingungen für die Vereinfachungsgenehmigung und Finanzkompetenz" hinzugefügt. Absatz wurde hinzugefügt.
⦁ Zu Artikel 232 mit dem Titel "Versandanmeldung bei der Abgangsbehörde" "(3) Versandanmeldungen, die vom Hauptverantwortlichen über das EDV-gestützte Versandverfahren abgegeben und der Abgangsbehörde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Anmeldung zur Annahme vorgelegt werden, werden von der Abgangsbehörde abgelehnt. Für den Fall, dass die Versandanmeldungen, einschließlich der Versandanmeldungen in diesem Fall, die von der Abgangsbehörde nicht angenommen werden, von der Abgangsbehörde abgelehnt werden, werden keine Maßnahmen gemäß Artikel 241 des Gesetzes ergriffen." Absatz wurde hinzugefügt und strafrechtliche Maßnahmen im Rahmen von Artikel 241 des Zollgesetzes für die Versandanmeldungen, die nicht angenommen werden, wurden verhindert.
⦁ “ Mit den in Artikel 333 "Übertragung von Waren in Lagern auf andere" eingefügten Bestimmungen werden bei der Übertragung von Lösungsmitteln und Basisöl durch Verkauf die Bedingungen für den freien Verkehr der betreffenden Waren durch den Empfänger festgelegt.
⦁ Dem Artikel 512 mit der Überschrift "Bedingungen für Betreiber von vorübergehenden Lagerstätten" wurde der Absatz "(5) Die Anträge der in Artikel 517 Absatz 4 aufgeführten Personen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Eröffnung und zum Betrieb einer vorübergehenden Lagerstätte und die Anträge auf Übertragung der vorübergehenden Lagerstätte werden bis zum Abschluss der Prüfung oder Untersuchung abgelehnt, wenn eine Prüfung oder Untersuchung im Rahmen eines Fehlverhaltens, einer Korruption oder eines Schmuggels durch die Zollverwaltung in Bezug auf die in Absatz 1 aufgeführten Handlungen festgestellt wird." hinzugefügt.
⦁ Im zweiten Teil der Zolllagerverordnung, Artikel 518 mit der Überschrift "Investitionsgenehmigung", wurde der Absatz "(5) Anträge auf Investitionsgenehmigung für die Eröffnung und den Betrieb eines Lagers, auf Genehmigung und Verbringung werden bis zum Abschluss der Prüfung oder Untersuchung abgelehnt, wenn eine Prüfung oder Untersuchung im Rahmen von Betrug, Korruption oder Schmuggel durch die Zollverwaltung in Bezug auf die in Artikel 519 Absatz 1 Buchstabe c aufgeführten Handlungen festgestellt wird." hinzugefügt.
Die "Verordnung zur Änderung der Zollverordnung", die weitere Änderungen der Zollverordnung enthält, können Sie im Bereich der angehängten Dateien einsehen.
Quelle: UND
Das Buch "Nationales und gemeinsames Versandverfahren. Grundlegende Konzepte, Garantien, Transaktionen, NCTS und Vereinfachungen", das von Umut Şedele und Mehmet Uylukçu, Experten des Ministeriums für Zoll und Handel, verfasst wurde, wurde veröffentlicht, um Fragen zum gemeinsamen Versandverfahren und zu nationalen Versandtransaktionen innerhalb des Landes zu beantworten, die Informationen über die Systeme sowohl für Steuerzahler als auch für Zollverwaltungen zu aktualisieren und detaillierte Informationen über die Vereinfachungen im Versandverfahren zu liefern, da unser Land seit 2012 Vertragspartei des Abkommens über das gemeinsame Versandverfahren ist: Basic Concepts, Guarantees, Transactions, NCTS and Simplifications" wurde veröffentlicht.
Die wichtigsten Themen, die in dem Buch behandelt werden, sind nachstehend aufgeführt und der Inhalt des Buches kann über die angehängte Datei abgerufen werden;
⦁ Grundlegende Konzepte im nationalen und gemeinsamen Versandverfahren,
⦁ Sicherheiten und Bedingungen, für die keine Sicherheiten erforderlich sind,
⦁ Deklarations-, Abgangs-, Transit- und Ankunftsverwaltungen,
⦁ Streitigkeiten und Beilegung,
⦁ Recherche- und Inkassoverfahren,
⦁ Vereinfachungen im Versandverfahren, Vorteile, Umfang, Anwendungsbedingungen, Arten
⦁ Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben zum nationalen und gemeinsamen Versandverfahren